Die dgnservice sprintCard sowie die dgnservice businessCard ermöglichen Ihnen die Teilnahme am elektronischen Abfallnachweisverfahren und den Datenaustausch über die Zentrale Koordinierungsstelle der Länder (ZKS Abfall).
Hintergründe
Mit der gesetzlichen Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung, die am 1. Februar 2007 in Kraft getreten ist, wird das papiergebundene abfallrechtliche Nachweisverfahren in Deutschland durch ein vollständig elektronisches Verfahren ersetzt.
Alle Teilnehmer - das sind die am Entsorgungsprozess beteiligten Abfallerzeuger, -beförderer und -entsorger - müssen für die Einhaltung der elektronischen Nachweispflicht zwingend die qualifizierte elektronische Signatur nutzen.
Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) ist seit dem 1. April 2010 für alle Beteiligten verpflichtend und ersetzt somit das bisherige papiergebundene Nachweisverfahren. Begleit- und Übernahmescheine sowie Entsorgungsnachweise müssen von den Abfallerzeugern, -beförderern und -entsorgern elektronisch ausgefüllt und mittels qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichnet werden.
Auf der Basis der qualifizierten elektronischen Signatur wird der Datenaustausch zwischen Wirtschaft (Erzeuger, Beförderer, Entsorger) und Behörden somit rechtssicher vollständig elektronisch über die Zentrale Koordinierungsstelle der Länder (ZKS Abfall) abgewickelt.
dgnservice sprintCard
Unsere Karte für Starter: Mit kurzer Vertragsbindung, schneller Auslieferung und - natürlich - qualifizierter, rechtsverbindlicher Signatur.
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dgnservice businessCard
Ihr Ausweis als Professional: Unsere qualifizierte Signaturkarte mit Nachweis Ihrer
Berufs-, Organisations- oder Firmenzugehörigkeit.
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